Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Transparenz und klare Vereinbarungen sind die Basis für unsere Zusammenarbeit. Hier finden Sie unsere Bedingungen für Werkleistungen und Beratungen.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen von Alexander Ridenger, Gewerbepark, 76437 Rastatt (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss und Kostenvoranschläge
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch den Beginn der Ausführung der Leistung zustande. Kostenvoranschläge sind, sofern nicht anders vereinbart, unverbindlich.
§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die zu bearbeitenden Flächen zum vereinbarten Termin frei zugänglich, besenrein und technisch für die Beschichtung vorbereitet sind. Insbesondere muss ein tragfähiger Untergrund gewährleistet sein. Der Kunde stellt kostenlos Strom und Wasser zur Verfügung und sorgt für die Einhaltung der erforderlichen Mindesttemperaturen für die Materialverarbeitung.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Vorauszahlungen
Es gelten die vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Bruttosumme fällig. Der Restbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme des Werkes ohne Abzug zu zahlen.
§ 5 Termine und Ausführungsfristen
Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich als Fixtermine bestätigt wurden. Witterungsbedingte Verzögerungen oder fehlende Mitwirkung des Kunden verlängern die Ausführungsfristen entsprechend.
§ 6 Abnahme der Werkleistung
Nach Fertigstellung findet eine förmliche Abnahme statt. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen. Die Nutzung des Werkes gilt nach Ablauf von 7 Tagen als Abnahme.
§ 7 Gewährleistung (Mängelhaftung)
Der Auftragnehmer leistet Gewähr für eine fachgerechte Ausführung. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Abnahme. Natürliche Abnutzung oder unsachgemäße Behandlung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
§ 8 Haftungsbeschränkung
Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien und eingebaute Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag Eigentum des Auftragnehmers.
§ 10 Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Rastatt, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.